Wir, Wirtschaftsprüferin Tanja Begemann und Wirtschaftsprüfer Franz Hamann, sind Wirtschaftsprüfer in dieser Partnerschaft. Die Partnerschat ist keine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Deshalb nehme wir die Aufgaben der Wirtschaftsprüfung persönlich wahr.
In der Hoffnung, Fehlverhalten in der Wirtschaft frühzeitig aufzudecken, hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren die Prüfungspflichten ständig erweitert. Nach Abschluss unserer Prüfung erhalten Sie einen ausführlichen Bericht über die Prüfung, deren Ergebnisse wir im Prüfungsvermerk zusammen fassen.
Des Weiteren führen wir eine Analyse hinsichtlich Fehlern und Verbesserungspotentialen in den Abläufen Ihres Unternehmens durch. Wir diskutieren mit Ihnen alternative Lösungsansätze zur Optimierung der Abläufe und beraten Sie bei der Umsetzung der identifizierten Verbesserungspotentiale.
Durch unsere Prüfungen liefern wir Ihnen Informationen, die Sie bei Ihren unternehmerischen Entscheidungen unterstützen.
Um eine zeitnahe und projektbegleitende Prüfung zu ermöglichen, haben wir ein einheitliches Prüf- und Berichtsverfahren entwickelt, welches darauf gerichtet ist, eine sichere Stichprobenprüfung zu ermöglichen und den Prüfungsaufwand zu verringern.
Bei unserer Tätigkeit beachten wir die Stellungnahmen des Instituts für Wirtschaftsprüfer (IdW). Unsere Prüfungsqualität ist nach §57a Wirtschaftsprüferordnung (WPO) kontrolliert.
Unser Prüfungsangebot umfasst im Einzelnen:
Handelt es sich bei Ihrem Unternehmen um eine mittelgroße GmbH im Sinne des § 267 HGB (Handesgestezbuch) oder eine Aktiengesellschaft führen wir die nach § 316 HGB geforderte Pflichtprüfung des Jahresabschlusses durch.
Tätigen Sie im Rahmen Ihres Unternehmens Geschäfte eines Maklers, Bauträgers oder Baubetreuers, sind Sie nach § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) zu Prüfung der sich nach der MaBV ergebenden Pflichten (z.B. Sicherungs-, Anzeige- oder Informationspflichten) verpflichtet.
Erhalten Sie für Ihr Unternehmen Zuwendungen aus öffentliche Mitteln, führen wir freiwillige, von Zuwendungsgebern geforderte oder im Rahmen des EU-Rechts geforderte Prüfungen über die Verwendung der öffentlichen Mittel durch.
Daneben führen wir alle Prüfungen durch, die sich im wirtschaftlichen Geschäftsverkehr ergeben können, z. B. Unterschlagungsprüfungen, EDV-Systemprüfungen, Prospektprüfungen usw...