Unsere Rechtsabteilung analysiert die rechtliche Gestaltung Ihres Unternehmens und erarbeitet unter Berücksichtigung der strategischen Ausrichtung kreative und nachhaltige rechtliche Konzepte.
Unsere Beratungsleistungen im Bereich Wirtschaftsrecht liegen insbesondere im Gesellschafts- und Handelsrecht. Bei der Gründung einer GmbH erstellen wir den Gesellschafts- und Geschäftsführervertrag und veranlassen die erforderliche Eintragung in das Handelsregister. Wir gestalten Ihre Verträge bei Unternehmenskäufen, -verkäufen und -nachfolgen, abgestimmt auf Ihre unternehmerische und persönliche Planung. Wir prüfen, überarbeiten und erstellen Verträge mit Ihren Kunden, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern.
In arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht prüfen, überarbeiten oder erstellen wir Anstellungsverträge für langfristig angestellte Mitarbeiter, für kurz- und geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer oder für Studierende. Wir geben Ihnen rechtliche Unterstützung bei Maßnahmen zur Entlassung von Mitarbeitern.
Führt ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid nicht zum gewünschten Erfolg vertreten wir Sie in allen gerichtlichen Instanzen: von der Klage vor dem Finanzgericht bis zur Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Ebenso beraten und vertreten wir Sie in steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten.
Beabsichtigen Sie im Rahmen ihres Unternehmens Geschäfte eines Maklers, Bauträgers oder Baubetreuers, wie sie in § 34c GewO beschrieben sind, zu tätigen, benötigen Sie eine Erlaubnis des Gewerbeamts zur Führung solcher Geschäfte. Durch die Erteilung der Erlaubnis unterliegen Sie den besonderen Pflichten, der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Wir beraten und vertreten Sie in allen Angelegenheiten die im Zusammenhang mit der Erteilung bzw. Versagung der Erlaubnis nach §34c GewO sowie mit der Einhaltung der besonderen Verpflichtungen der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) stehen.