Das Unternehmenssteuerrecht unterliegt einer sich ständig ändernden Gesetzgebung und Rechtsprechung, die für Sie, als Unternehmer allein kaum zu bewältigen ist. Wir analysieren kontinuierlich die steuerlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens und diskutieren mit Ihnen Gestaltungsoptionen, die sich an den aktuellen und absehbaren rechtlichen Möglichkeiten sowie an Ihrer persönlichen Unternehmens- und Lebensplanung orientieren. So können Sie sich Ihren eigentlichen unternehmerischen Aufgaben widmen.
Wir betreiben mit Ihnen gemeinsam eine Bilanzpolitik, die durch steuerliche Maßnahmen im Rahmen der gesetzlich zulässigen Spielräume, z. B. durch Geltentmachung von Ansparabschreibungen zur Minimierung Ihrer Unternehmenssteuerlast beiträgt.
Durch Steuerplanungsrechnungen und -vergleiche liefern wir entscheidungsrelevante Informationen bei betrieblichen Investitionen, Finanzierungen und anderen strategischen unternehmerischen Entscheidungen.
Unter steuerrechtlichen Gesichtpunkten bieten wir, angepasst an Ihre speziellen Bedürfnisse ein Leistungsspektrum "von der Gründung bis zur Nachfolge". Wir machen die jeweiligen steuerlichen Konsequenzen, die durch die Wahl der Rechtsform bei der Unternehmensgründung entstehen können, durch Steuerplanungsrechnungen und Steuerbelastungsvergleiche transparent. Wir diskutieren mit Ihnen die steuerlichen Möglichkeiten und Folgen einer Rechtsformumwandlung und beraten Sie bei der steuerlichen Abwicklung von Betriebsaufgaben. Bei betrieblichen Unternehmensnachfolgen zeigen wir Ihnen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten auf.
Liegen Ihre unternehmerischen Tätigkeiten im Ausland beraten und betreuen wir Sie in außensteuerrechtlichen Angelegenheiten und informieren Sie über Risiken drohender Doppelbesteuerung. Durch unsere Mitgliedschaft bei CHI ( Clarke & Hyde International ), ein internationales Netzwerk von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sichern wir nach Bedarf die erforderliche internationale Präsenz bei Ihren unternehmerischen Aktivitäten im Ausland.
Auf Basis der Steuerbilanz, erstellen wir die Steuererklärungen für die betrieblichen Steuern - Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer - und überprüfen die entsprechenden Steuerbescheide der Finanzverwaltung.
Bei Einsprüchen gegen Steuerbescheide, Anträgen auf Anpassung der Steuervorauszahlungen oder Steuerstundung sowie anderen notwendigen Maßnahmen übernehmen wir die Kommunikation mit der Finanzverwaltung. Wird Ihr Unternehmen eine steuerlichen Betriebsprüfung oder Sonderprüfung unterzogen geben wir Ihnen Hilfestellung bzw. übernehmen die Betreuung.