Immer wieder gibt es neue steuerrechtliche Verordnungen, Gesetzestexte und Richtlinien, die für Sie als Bürger ein kaum zu durchdringendes Dickicht darstellen. Von der Bierdeckel- oder 10-Minuten-Steuererklärung sind wir noch weit entfernt.
Wir fertigen Ihre Steuererklärung für Ihre Einnahmen, die Sie als Arbeitnehmer aus der Anlage von Kapitalvermögen, aus der Vermietung von Immobilien erzielen, für Einnahmen aus ausländischen Quellen, alle anderen steuerpflichtigen Einnahmen und ermitteln die entsprechenden Werbungskosten.
Unsere Mitarbeiter berücksichtigen die steuerrechtlichen Möglichkeiten von Aufwendungen für Kinder, selbstgenutztes Wohneigentum, Altersversorgungsbeiträge und sonstige Sonderausgaben sowie für außergewöhnliche Belastungen, die Ihnen durch Krankheit, Alter, Behinderung o.ä. erwachsen. Des weiteren wickeln wir die Erklärungen zu Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten und zur Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen ab.
Wir übernehmen die Prüfung der Steuerbescheide und die Kommunikation mit dem Finanzamt bei Einsprüchen gegen Steuerbescheide, bei Anträgen auf Anpassung der Steuervorauszahlung oder bei Anträgen auf Steuerstundung sowie bei allen anderen notwendigen Maßnahmen.
Ebenso beraten und vertreten wir Sie in steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten.
» Download Broschüre Hamann & Partner Privatpersonen.pdf
Alle Leistungen für Privatpersonen auf einen Blick