Wir bieten spezielle Beratungsleistungen für Kommunen und private Unternehmen der öffentlichen Hand. Beratungsschwerpunkte sind einerseits die Erfüllung der Vorgaben der Gemeindehaushaltsrechtsreform und andererseits die Beratung bei der Entwicklung kreativer und nachhaltiger Konzepte in kommunalen Rechtsgebieten.
Wir unterstützen Sie bei der Durchführung eines reibungslosen Wechsels des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens von der bislang zahlungsorientierten Darstellungsform auf eine ressourcenorientierte Darstellung. Durch diesen Wechsel wird die Steuerung der Kommunalverwaltung anstelle der herkömmlichen Bereitstellung von Ausgabeermächtigungen (Inputsteuerung) durch die Vorgabe von Zielen für die kommunalen Dienstleistungen (Outputsteuerung) ermöglicht.
Hinsichtlich der technischen Umsetzung empfehlen wir die Einrichtung des Programmpakets "DATEV Kommunal". Der Softwareanbieter DATEV e.G. ist auch für uns schon seit vielen Jahren ein verlässlicher Partner und hält die doppelte Buchführung - deren Implementierung bei der Reform des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens vorgesehen ist - in allen Ausprägungsformen seit nunmehr 40 Jahren vor. Zur Unterstüztung der Umstellung des Rechnungswesens bietet Hamann & Partner mit seinem umfänglichen Wissen im Haushalts- und Kommunalrecht die erforderliche Hilfestellung an. Des Weiteren stellt Hamann & Partner ein auf die Bedürfnisse Ihres Betriebes abgestimmtes Team zusammen, welches alle Bereich der Beratung und Hilfestellung bei der Umsetzung abdeckt.
Im Rahmen unserer Beratungsleistungen bieten wir speziell für Träger sowie für Angehörige der Verwaltung Seminare zu Nachweisführung sowie zur Prüfung von Verwendungsnachweisen an.
Wir beraten Sie auch bei der Gründung von Eigenbetrieben und Zweckverbänden wie Krankenhäusern, Wasser- und Abwasserbetrieben oder Kurbetrieben. Unsere Rechtsabteilung übernimmt die Gestaltung von Abgabensatzungen - Fremdenverkehrsabgaben, Kurabgaben, Abwasserabgaben - unter Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte.
Das Umwandlungsgesetz bietet die Möglichkeit des Übergangs vom öffentlichen zum privaten Unternehmen. Wir führen die Umwandlung von Eigenbetrieben und Zweckverbänden in die oft vorteilhaftere Organisation einer GmbH oder AG durch. Die Vorteile ergeben sich durch kürzere und effizientere Entscheidungswege und den Befreiungen von den Behinderungen des Haushaltsrechts. Unsere Rechtsabteilung bespricht mit Ihnen die Ziele Ihres Vorhabens und fertigt entsprechende Verträge, Handlungsleitfäden und Vorlagen. Wir begleiten Sie von der Vertretung der Vorlagen in den politischen Gremien und gegenüber der Kommunalaufsicht bis hin zur Eintragung Ihres privaten Unternehmens im Handelsregister.
Erhalten Sie für Ihr Unternehmen zweckgebundene Zuschüsse oder zweckgebundene Darlehen aus den Töpfen der öffentlichen Haushalte, unterliegen Sie den Vorschriften des Haushaltsrechts. Um Sie vor der Rückforderung von Zuschüssen zu bewahren bzw. die Gewährung der Zuschüsse zu sichern, vertritt Sie unsere Rechtsabteilung in allen Angelegenheiten die im Zusammenhang mit der Einhaltung der einschlägigen Vorschriften des Haushaltsrechts stehen.
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Alle Leistungen für Unternehmen der Öffentlichen Hand auf einen Blick