Unser Prüfungsangebot umfasst im Einzelnen:
Handelt es sich bei Ihrem Unternehmen um eine mittelgroße GmbH im Sinne des § 267 HGB (Handelsgesetzbuch) oder eine Aktiengesellschaft führen wir die nach § 316 HGB geforderte Pflichtprüfung des Jahresabschlusses durch.
Tätigen Sie im Rahmen Ihres Unternehmens Geschäfte eines Maklers, Bauträgers oder Baubetreuers, sind Sie nach § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) zu Prüfung der sich nach der MaBV ergebenden Pflichten (z.B. Sicherungs-, Anzeige- oder Informationspflichten) verpflichtet.
Erhalten Sie für Ihr Unternehmen Zuwendungen aus öffentliche Mitteln, führen wir freiwillige, von Zuwendungsgebern geforderte oder im Rahmen des EU-Rechts geforderte Prüfungen über die Verwendung der öffentlichen Mittel durch.
Daneben führen wir alle Prüfungen durch, die sich im wirtschaftlichen Geschäftsverkehr ergeben können, z. B. Unterschlagungsprüfungen, EDV-Systemprüfungen, Prospektprüfungen usw...