Wir beraten und prüfen insbesondere für die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung in Berlin und die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration in Hamburg Projekte, die aus Mitteln des Landes und der EU (Europäischer Sozialfonds) gefördert werden und bieten unsere Prüfungs- und Beratungsleistungen auch allen anderen Unternehmen der öffentlichen Hand an.
Wir sind spezialisiert auf die Pflichtprüfung für Unternehmen der öffentlichen Hand, welche aus § 53 HGrG (Haushaltsgrundsätzegesetz) resultiert. Darüber hinaus bieten wir alle weiteren Prüfungen, die im Zusammenhang mit Unternehmen der öffentlichen Hand erforderlich sein können, beispielsweise die Prüfung von Verwendungsnachweisen oder die Prüfung der ordnungsmäßigen Verwaltung von Treugutmitteln.
Wir haben ein einheitliches Prüf- und Berichtsverfahren entwickelt, welches darauf gerichtet ist, eine sichere Stichprobenprüfung zu ermöglichen, den Prüfungsaufwand zu verringern und eine zeitnahe und projektbegleitende Prüfung durchzuführen.
Neben den allgemeinen Vorschriften zu Prüfungshandlungen beachten wir die Spezialvorschriften für Unternehmen der öffentlichen Hand, beispielsweise die Verwaltungsanweisungen §§ 23 und 44 LHO (Landeshaushaltsordnung) und wenden unsere speziellen Kenntnisse im Haushaltsrecht und dessen Durchführung im Zuwendungsbereich an.
Wir erstellen einen ausführlichen Prüfungsbericht und fassen die Prüfungsergebnisse in Prüfungsvermerken zusammen. Durch unsere Prüfungshandlungen machen wir Sie auf Fehler in den Abläufen Ihres Unternehmens aufmerksam und diskutieren mit Ihnen alternative Lösungsansätze, die an der Strategie Ihres Unternehmens ausgerichtet sind. Speziell für Träger sowie für Angehörige der Verwaltung bieten wir Seminare zu Nachweisführung sowie zur Prüfung von Verwendungsnachweisen an.